Der Hufner war Vollmitglied der Gemeinde der Bauern, besaß Mitspracherecht in der Gemeinde und durfte die Allmende (im Besitz einer Dorfgemeinschaft befindliches Grundeigentum innerhalb einer Gemarkung) nutzen. In der dörflichen Sozialhierarchie standen die Hufner als Vollbauern und Besitzer eines Hofes mit Land vor den Kätnern und Insten. Im Gegensatz zu diesen konnten sie im Dorf das Schöffenamt ausüben.