Fahrlässige Branstiftung im Jahr 1925. In Heikendorf bei Kiel ließen mehrere Personen einen Papierballon aufsteigen, unter dem sie einen Behälter mit Benzin befestigt hatten.
Das Benzin explodierte und der Ballon fuhr auf das Stohdach einer Scheune, das sofort Feuer fing. Die Flammen ergriffen auch das Nebenhaus und sprangen auf einen 150 Meter entfernten Wald über, der ebenfalls in kürzester Zeit dem Brande zum Opfer fiel.
Dem glücklichen Umstande, dass verhältnismäßige Windstille herrschte, war es zu danken, dass das Dorf vor einem großen Brandunglück bewahrt blieb.
Fahrlässige Branstiftung
Berichte, Nachrichten, Brandstiftung, Feuer, PapierballonSchiffsunglück mit einem Rohöltanker
Berichte, Nachrichten, Badestrand, Möltenort, Möltenorter Strand, Öl, Rohöl, Schiffsunglück, Strand, Tanker, UnglückIm Jahr 1971 kam es am 25. Februar auf der Kieler Förde zu einem Schiffsunglück mit einem Rohöltanker. Dieser trug den Namen “Bomin” und war mit 19.000 Tonnen Öl beladen. Der Tanker kollidierte in der Nacht mit dem Frachter “Aue” vor dem Falckensteiner Strand. Bei dem Unglück liefen ca. 150 Tonnen Öl aus dem Tanker und trieben aufgrund des Nordwindes nach Möltenort. Durch den sofortigen Großeinsatz der Gemeinde Heikendorf konnte eine drohende Ölverschmutzung abgewehrt werden. Zum Einsatz kamen Mulldozer, Ölschlammwagen und Bindemittel. Der Möltenorter Strand wurde anschließend mit 4000 m³ Seesand aus Stein erneuert. Der Sand wurde vor Stein abgetragen und in Möltenort aufgespült.
Anfrage Nr. 1597 an das Deutsche Reich den Reichstag
Berichte, Geschichten, Anfrage, Deutsches Reich, ReichstagNr. 4191.
Anfrage Nr. 1597.
Nach uns zugegangenen Mitteilungen sind in Möltenort und Heikendorf an der Kieler Förde zwei große moderne Hotels von ihren Besitzern abgerissen worden.
Das Baumaterial ist an das Ausland verkauft worden.
1. Ist der Reichsregierung diese Tatsache bekannt?
2. Billigt sie dieses Vorgehen von Privatkapitalisten angesichts der herrschenden Wohnungsnot?
3. Welche Maßregeln sind gegen eine solche Schädigung der Wirtschat und der Volksmassen gegeben oder welche Maßregeln gedenkt die Reichsregierung dagegen zu ergreifen?
Berlin, den 5. Mai 1922